Rentenberater Winkha.us |
Verfasst am
17.03.2009 um 10:55 Uhr
Hallo, daß jetzt die Steuern ab 1.1.2009 bereits zu buchen sind, finde ich Spitze. Nach der entsprechenden Pressemeldung hätten ja insbesondere Kleinbetriebe noch Zeit bis Dezember gehabt! Leider hört man ja nichts davon, wie Großbetriebe die Lohnabrechnung gestalten müssen:
Konjunkturpaket: Ab sofort mehr Netto für die Belegschaft 16-03-2009
(Val) Das 2. Konjunkturpaket wurde Anfang März 2009 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Damit
müssen die Arbeitgeber die geringeren Lohnsteuertarife bereits bei der
Märzabrechnung berücksichtigen und Arbeitnehmer erhalten netto mehr.
Dies resultiert aus drei verschiedenen Entlastungsfaktoren:
1. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2009 um 170 auf
7.834 Euro. Das bringt einem ledigen Arbeitnehmer 80 Euro mehr im Jahr.
2. Der Eingangssteuersatz sinkt ab Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent,
was einen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro rund
15 Euro im Monat entlastet.
3. Die Kurve bei der Einkommensteuer wird mit einer Korrektur der
Steuertabelle abgeflacht, um die kalte Progression abzumildern.
Hierzu werden 2009 die übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro angehoben. Der
Betrieb hat aber auch die Lohnabrechnungen für Januar und Februar zu
korrigieren. Diese Verpflichtung wurde in das Gesetz aufgenommen, damit
der ermäßigte Steuertarif beim Arbeitnehmer zeitnah ankommt. Daher
müssen Arbeitgeber die bereits erledigten Lohnabrechnungen für Januar
und Februar bei der März-Lohnzahlung korrigieren. Das hat immer dann zu
erfolgen, wenn dies für sie wirtschaftlich zumutbar ist. Davon geht der
Fiskus aus, wenn der Betrieb maschinelle Lohnabrechnungen durchführt
und die Software eine rückwirkende Neuberechnung vorsieht und
ermöglicht. Dabei kann der Arbeitgeber die Erstattung aufgrund der
Korrektur mit dem Märzgehalt oder anschließend zeitnah als gesondert
ausbezahlen. Dabei können die Software-Anbieter nicht mauern, denn das
Bundesfinanzministerium hatte die neuen Rechenschritte für die
Lohnsteuer bereits am 4. März 2009 veröffentlicht. Ein Programm-Update
wird den Arbeitgebern also in den nächsten Tagen zugehen.
Kleine und mittelständische Arbeitgeber, deren Lohnprogramm keine
Neuberechnung haben, sind von der gesetzlichen Pflicht zur
rückwirkenden Änderung ausgenommen. Das soll bei ihnen nicht zur
unnötigen Kostenbelastung führen. Freiwillig dürfen sie natürlich ihrer
Belegschaft etwas Gutes tun. Alternativ können die Betriebe aus
ökonomischen Gründen auch zuwarten und die Erstattung in einem Rutsch
mit dem internen Lohnsteuer-Jahresausgleich vornehmen. Dann gibt es auf
einen Schlag und passend zur Weihnachtszeit mehr Geld. Als letzte
Möglichkeit bleibt dem Angestellten immer noch, die Steuererstattung
über seine anschließende persönliche Einkommensteuererklärung für 2009
zu erhalten. Diese Option haben ohnehin nur Arbeitnehmer, die bereits
bis Ende Februar aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind. |
Bauer Courth |
Verfasst am
17.03.2009 um 11:52 Uhr
Hallo Herr Winkhaus, vielen Dank für die ausführliche Information zu diesem Thema. Ich war schon etwas verwirrt, weil ich diese Änderung nicht gecheckt hatte. Habe aber gestern gleich mal eine Probeabrechnung gemacht: siehe da, alles super eingestellt! Schönen Tag noch und Grüße aus Köln M. Courth |
LohnFix-Team Helmut Bitter |
Verfasst am
17.03.2009 um 14:19 Uhr
Hallo Herr Winkhaus, dieser Text gehört eigentlich nicht unter "Credo" sondern unter "Allgemein". Lesen Sie bitte meinen Beitrag zu dieser rückwirkenden Änderung des LSt-Tarifs unter "Allgemein" mit der Themenüberschrift "LSt-Tarif 2009 rückwirkend geändert". |