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1521 mal gelesen |
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Denise Schultheiß |
Verfasst am
18.02.2015 um 11:37 Uhr
Sehr geehrtes Lohnfixteam,
ich bin mir nicht sicher, was ich als Abwesenheitsgrund bei einem Minijobber nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung eintragen muß, da Minijobber kein Krankengeld beziehen. Können Sie mir da helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Denise Schultheiß |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
18.02.2015 um 11:54 Uhr
Hallo, aus meiner Sicht ist 'Austritt' mit ggfs. späterem Wiedereintritt das Passendste, da Mitarbeiter derzeit nicht weiterbeschäftigt wird. Ansonsten können Sie auch 'Sonderurlaub' oder 'unbezahlten Urlaub' nehmen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
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