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Themen: 82

Thema: Lohnabgeltung

3258 mal gelesen   3258 mal gelesen
Annette Unverhau
Verfasst am 29.04.2010 um 07:23 Uhr

Hallo,

wir haben eine Arbeitnehmerin, welche seit Dez. 09 Krankengeld bezieht. Ab 19. April 2010 bekommt sie Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie bekommt noch Urlaubsabgeltung, welche als Einmalzahlung zu verbuchen ist.

Beim Buchen der Einmalzahlung berechnet mir das Programm Rentenvers., obwohl diese Zahlung steuerfrei (lt. Finanzamt) und SV-frei (lt. Krankenkasse) ist, da dieses Jahr das Jahresbrutto auf O,oo ist. Lasse ich das Jahresbrutto auf 0,00, dann ist keine Buchung möglich.

Vor allem gibt mir das Programm keine Abmeldung zum 19.10.2010 nach Buchung.

Wie kann ich diese Sache lösen?

Mit freundlichen Grüßen

Wäscherei Elite KG

Annette Unverhau

Christiane Nettler
Verfasst am 30.04.2010 um 16:30 Uhr

Hallo Frau Unverhau,

ich bin mir nicht sicher, deshalb eine vorsichtige Antwort... Ich kenne Einmalzahlungen eigentlich nur als steuer- und sv-pflichtig, weshalb mir die Berechnung im Programm auch richtig vorkommt. Hatte so einen ähnlichen Fall, der aber mit Abfindung endete - da wird dann in der Tat sv- und steuerfrei berechnet.  Eine andere Möglichkeit hatte ich eben getestet, die funktioniert dann so, wie Sie sagen. Geht aber nur bei ausgeschiedenen MA, denen man etwas nachberechnet, ist also auch keine Lösung.

Mailen Sie am besten den Support an.

Bei Eingabe "Jahresbrutto" muss zumindest der Betrag der Einmalzahlung eingegeben werden, sonst rechnet das Programm nicht.

MfG Christiane Nettler

Annette Unverhau
Verfasst am 01.05.2010 um 14:29 Uhr

Hallo Frau Nettler,

danke für Ihre Antwort. Es ist richtig, daß die Einmalzahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Nur fällt beides hierbei nicht an, da das Jahresbrutto auf 0,00 steht. Setze ich das Jahresbrutto mindestens auf 0,50 Euro, dann gibt er mir auch die Abmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Unverhau

Thomas Hülß
Verfasst am 05.05.2010 um 09:42 Uhr
Hallo, Urlaubsabgeldung ist grundsätzlich Bruttoarbeitslohn, in welcher Art und Weise dieser auch ausbezahlt wird. Wie in diesem Fall als Einmalzahlung. Es ist also ein Bruttolohn vorhanden (in Höhe der Urlaubsabgeltung). Notfalls den Steuerberater fragen. Der muß Antwort geben (können). Mit freundlichen Grüßen Thomas Hülß