Verfasst am
27.05.2010 um 11:31 Uhr
Hallo Frau Vogel bin der Meinung: keine Bezüge, keine Abführung der VB und der Direktversicherung. Sollte aber noch eine Einmalzahlung ev anteiliges Weihnachtsgeld oder Urlaubsabgeltung ausstehen, könnte in Abschrache mit dem Mitarbeiter hiervon gewandelt werden. Mit freundlichen Grüßen Karmann |