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Themen: 82

Thema: Urlaubstage; Rest aus Vorjahr

3018 mal gelesen   3018 mal gelesen
Nora Salvadori
Verfasst am 11.05.2011 um 14:32 Uhr
Guten Tag,

ich habe das Problem, dass die Urlaubstage aus dem Vorjahr seit dem 01.04. d. J. nicht auf der Gehaltsabrechnung angezeigt werden. In der Urlaubsliste werden die Urlaubstage jedoch  angezeigt.

Bei uns sollen die Urlaubstage aus dem Vorjahr auf keinen Fall wegfallen.

Wer kann mir da bitte weiterhelfen und/oder mir seine Erfahrungen mitteilen. Was mache ich nicht richtig? Welches Häkchen fehlt?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Nora Salvadori
Nils Petersen
Verfasst am 11.05.2011 um 16:01 Uhr
Auf das Feld "Urlaub / Fehlzeit" klicken. Am rechten Rand wird dort das Urlaubskonto angezeigt. Unmittelbar darunter ist ein Feld anzuklicken, wenn der Verfall des Resturlaubs (aus dem Vorjahr) aufgehoben werden soll.

Maike Voß
Verfasst am 12.05.2011 um 11:04 Uhr

Hallo,
richtig, es gibt dann noch eine andere Möglichkeit, wenn der Urlaub immer nicht verfallen soll: Stammdaten --> Firmenverwaltung --> Sonstiges --> Urlaubstage sollen am 31.03. verfallen (Häckchen entfernen)
Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix Team

Ulrich Bohnen
Verfasst am 12.05.2011 um 12:24 Uhr

Aus der LohnFix-Hilfe ...
Verfällt der Resturlaub am Jahresende?
Der Urlaubsanspruch entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres und endet mit dem Jahresende. Der Urlaub ist also im Laufe des Jahres zu nehmen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Wenn dringende betriebliche oder personengebundene Gründe dies rechtfertigen, ist eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr zulässig. In diesem Fall ist der Urlaub bis zum 31. März zu gewähren und zu nehmen.
In der Praxis wird Resturlaub auch über den 31. März hinaus gewährt. Möglich wird dies durch eine rechtliche Asymmetrie: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich zu Gunsten des Arbeitnehmers über den Wortlaut der gesetzlichen Regelung hinwegsetzen.
Programmablauf: Ob das gesetzliche Datum 31. 3. als Verfalldatum des Resturlaubs in der Firma gelten soll oder nicht, kann unter ‚Firmendaten‘ ‚Sonstiges‘ eingestellt werden. Zweitens kann bei jedem Mitarbeiter und für jedes Jahr das Aufheben des Verfalldatums auch einzeln erfolgen (auf der Karteikarte Urlaub).