Christof Fraund |
Verfasst am
22.12.2022 um 10:45 Uhr
Guten Tag, einerMitarbeiterin (Minijob) wurde zum 31.10.22 gekündigt. Eine Steuer-ID war noch nicht hinterlegt. Ein Arbeitsgericht hat nach Austritt eine Abfindung als Vergleich zahlbar in drei Monatsraten (Dez.-Feb.) auferlegt. (w/Hartz-IV Grenze) Die Kommunikation mit der ehemaligen Mitarbeiterin ist erfolglos. Da ich nun zwingend eine Steuer-ID hinterlegen muss, habe ich ein Problem, die Abfindung abzurechnen. Welchen Ausweg gibt es hier? (Schon während der Anstellung wurde mehrfach ohne Erfolg nach der Steuer-ID gefragt) Danke MfG Christof Fraund |