Verfasst am
28.07.2010 um 08:58 Uhr
Guten Morgen, in der LohnFix-Hilfe können Sie nachlesen: ------------------------------------------------------------------------------------ Meldegrund 57: Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI Die Rentenversicherung fordert ggfs. eine Meldung an, um vor Rentenbeginn oder für einen Versorgungsausgleich die Ansprüche berechnen zu können. Gehen Sie wie folgt vor: -     Karteikarte 'Adresse' wählen und hier bei -     'Rente ab/Versorgungsausgleich per Ende ... ' Jahr und Monat einstellen (diese Angabe kann auf einen vergangenen Monat eingestellt werden). Dann wird die Meldung 57 mit dem nächsten Buchen oder 3 Monate vor Rentenbeginn erzeugt. mfG Helmut Bitter |