Verfasst am
06.05.2015 um 10:11 Uhr
Guten Tag Herr Osse,
zunächst zum Eingangspunkt oben: die ortsabhängigen Feiertage - die es nur in Thüringen und Bayern gibt - können jetzt unter dem ersten Menüpunkt 'Sonderfunktionen' eingestellt werden.
------------ Feiertagsvergütung: Wenn nach Sollzeit an einem Feiertag zu arbeiten gewesen wäre, ist die Vergütung dieser Ausfallzeit die gesetzliche Vorschrift. In der Auswertung einer Zeiterfassung kann das kaum anders dargestellt werden. Wenn Sie unter Optionen einstellen 'Sollzeit soll nicht zur Anwendung kommen', werden nur die Arbeitsstunden gemessen und übernommen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |