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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Meldungen

1637 mal gelesen   1637 mal gelesen
Sybille
Verfasst am 22.01.2020 um 15:52 Uhr
Guten Tag,

wir beschäftigen einen Minijobber auf Abruf. Bei der vorherigen Lohnsoftware wurden dieser - wenn sie einen Monat nicht gearbeitet hat - mit dem Abgabegrund 34 "keine Entgeltzahlung für länger als einen Zeitmonat" abgemeldet und bei späterer Aufnahme der Beschäftigung wieder mit dem Abgabegrund 13 angemeldet.

Den Abgabegrund 34 zum Abmelden kann ich bei Lohnfix nicht finden. Mit welchen Abgabegrund melde ich den Minijobber ab?

Gruß Sybille
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 23.01.2020 um 09:22 Uhr
Guten Tag, 

hier ein Auszug aus unserer ausführlichen LohnFix-Hilfe laughing

 SV-Meldung 34, Abmeldung

 

 

Hierbei handelt es sich um eine Abmeldung, die nach Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von mehr als einem Monat erzeugt wird:

 

"Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

 

  • 7 Abs. 3 Satz 1 besagt: Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.

Das bedeutet: nach mehr als einem vollen Monat (vom ersten bis letzten Tag des Monats) der Beschäftigung ohne Entgelt besteht das Beschäftigungsverhältnis im Sinne der SV nicht mehr fort. Beispiel: Bei unbezahltem Urlaub erfolgt eine Abmeldung 34 für die SV nach Erreichen des vollen Monats.

 

Dies kann auch nach der Fehlzeit 'Aussteuerung' sein, wenn Krankengeld über einen längeren Zeitraum bezogen wurde. Die Nachricht über 'Aussteuerung' kommt i.d.R. von der Krankenkasse. Die Fehlzeit ist dann über einen Zeitraum länger als ein Monat einzugeben, damit die Meldung vom Programm automatisch  erzeugt wird.

 

 

Hinweis: Meldung 34 bei geringfg. Beschäftigten:
Hier wird die Meldung automatisch erzeugt, auch wenn keine Fehlzeit 'unbezahlter Urlaub' hinterlegt ist. Es genügt die Abrechnung eines vollen Monats ohne Entgelt.


Sollten noch Fragen offen sein, oder trotz der Anleitung die Meldung nicht erzeugt werden, wenden Sie sich bitte unter der 02644 958 988 0 an den telefonischen Support.

Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team 
Christiane Nettler
Verfasst am 11.02.2020 um 10:51 Uhr
Hallo,
ich habe da noch eine Anmerkung: Unsere Minijobber mißverstehen die Unterbrechungsmeldung oft als ABmeldung.
Könnte man den Text in der Meldung dahingehend abändern, dass es tatsächlich nur eine Unterbrechung ist, oder
ist der Wortlaut vorgegeben?
Mit freundlcihen Grüßen
Christiane Nettler
LohnFix-Team
Verfasst am 11.02.2020 um 11:00 Uhr
Hallo Frau Nettler,

der Wortlaut ist in diesem Fall vorgegeben. Ggf. den Mitarbeitern den kleinen Hilfetext einfach mitgeben, damit diese Bescheid wissen, für was diese Abmeldung mit dem Meldegrund 34 tatsächlich steht :-). 

Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team 
Sybille
Verfasst am 11.02.2020 um 20:01 Uhr
Hallo Frau Voß,

ich habe da noch einmal eine Frage. Sie schreiben "Hinweis: Meldung 34 bei geringfg. Beschäftigten:

Hier wird die Meldung automatisch erzeugt, auch wenn keine Fehlzeit 'unbezahlter Urlaub' hinterlegt ist. Es genügt die Abrechnung eines vollen Monats ohne Entgelt."

Wo kann ich diese Meldung einsehen? Uns liegt lediglich die Meldung zum Systemwechsel vor. 

Beste Grüße
Sybille F.

Christiane Nettler
Verfasst am 12.02.2020 um 10:57 Uhr
Hallo,
das kann ich auch beantworten.
Unter Berichte I -> SV Meldebescheinigung kann man die Meldungen des MA einsehen. Darauf ist auch zu erkennen (rechts oben), ob sie schon versandt wurde. Die Meldung wird erst mit Buchung des "leeren" Monats generiert.
MfG Christiane Nettler
Ulrich Bohnen
Verfasst am 12.02.2020 um 14:55 Uhr

34er Meldung ist eine Abmeldung.

Die SV verlangt diese Abmeldung,

-             damit Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht mit Austritt abmelden und mit Eintritt wieder anmelden müssen

-             bzw. weil Arbeitgeber Aus- und Eintritt nicht eingeben, bei den wechselnden Beschäftigungszeiten im geringfg. Bereich ja auch verständlich.

Durch die automatische Ab- und Anmeldung wird vermieden, Doppelbeschäftigung anzuzeigen, obwohl diese tatsächlich nicht vorliegt.
Beste Grüße
Ulrich Bohnen

Sybille
Verfasst am 12.02.2020 um 16:44 Uhr
@Frau Nettler,
danke für die Rückmeldung. Die Buchung des "leeren" Monats wurde bereits Ende letzten Monats generiert. Leider wird mir diese bisher nicht unter Berichte I->SV Meldebescheigung angezeigt. Oder muss ich die Person erst deaktivieren bevor die Meldung greift?

@Ulrich Bohnen. 
Dies ist bekannt. Wird die automatische Meldung nicht in der Software hinterlegt?

Beste Grüße
Sybille Fröhlich
Christiane Nettler
Verfasst am 12.02.2020 um 16:49 Uhr
Hallo Frau Fröhlich,
die Meldung sollte nach Buchen sofort sichtbar sein.
Vielleicht sollte der Support mal per Fernwartung draufgucken. Einfach anrufen!
MfG Christiane Nettler
Sybille
Verfasst am 12.02.2020 um 16:57 Uhr
Hallo Frau Nettler,
danke für die prompte Anwort. Ich werde da mal anrufen. 

Beste Grüße
Sybille Fröhlich