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1928 mal gelesen |
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Andreas Claußnitzer |
Verfasst am
25.03.2020 um 10:56 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtes LohnFix-Team,
da sich jetzt viele mit dem nicht ganz einfachen Thema Kurzarbeitergeld auseinandersetzten müssen, von meiner Seite ein herzliches Dankeschön für die zeitnahe und kompetente Umsetzung.
Eine Bitte hätte ich trotzdem: Eine Online-Schulung wie zur A1-Bescheinigung wäre klasse.
Mit den besten Wünschen
Andreas Claußnitzer |
LohnFix-Team Maike Voß |
Verfasst am
25.03.2020 um 11:18 Uhr
Guten Tag,
wir arbeiten wie immer mit Hochdruck daran, alle kürzlichen Erneuerungen zeitnah in die Software zu integrieren. Ein schnelles Webinar ist leider aufgrund der hohen Kundenanfragen auf die Schnelle nicht möglich, da wir auch in diesen Fällen unsere Qualität hochhalten wollen. Wir versuchen somit unsere LohnFix-Hilfe mit den Neuigkeiten regelmäßig zu füllen, daher unsere Bitte an die Anwender im Moment etwas vermehrt die Software zu aktualisieren. Wir werden in den kommenden Tagen noch eine ausführlichere Kundeninfo an unsere Bestandskunden senden mit allen weiteren wichtigen Informationen. Wenn Fragen sind zur KUG-Abrechnung zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden uns dann um Ihr Anliegen kümmern.
Herzliche Grüße sendet Ihnen LohnFix-Team Maike Voß |
Linda Robbers |
Verfasst am
02.04.2020 um 15:11 Uhr
Guten Tag,
wird noch eine Lohnart für die Fortzahlung des Entgeltes an den Feiertagen erstellt? An Feiertagen muss der Arbeitgeber ja eine Entgeltfortzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes auf seine Kosten leisten. Dieser Betrag ist steuerpflichtig und die Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber alleine (kann man sich beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse nachlesen). Ich arbeite auch noch mit Programmen wie DATEV und QuickLohn und die haben dafür bereits eine Lohnart angelegt.
Oder welche Lohnart kann man verwenden, dass das mit der Sozialversicherung richtig über den Arbeitgeber läuft?
LG |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
02.04.2020 um 18:02 Uhr
Guten Tag Frau Robbers,
normale LFZ für Feiertagslohn ist richtig! Nur bei besonderen Tarifverträgen, nach denen der Arbeitgeber einen reduzierten Lohn bezahlt, kommt es zu Sonderregelungen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Eva Maria Remmelberger |
Verfasst am
21.04.2020 um 12:50 Uhr
Guten Tag,
wir haben einen Tarifvertrag, nach denen wir als Arbeitgeber einen reduzierten Lohn bei Feiertagen zu zahlen haben.
Wurde inzwischen eine Lohnart für die Fortzahlung des Entgeltes an Feiertagen erstellt? Bzw. welche Lohnart soll hier verwendet werden.
Danke im Voraus.
MfG E. Remmelberger |
Vivien Seeberg |
Verfasst am
24.04.2020 um 18:26 Uhr
Ulrich Bohnen hat folgendes geschrieben:
Guten Tag Frau Robbers,
normale LFZ für Feiertagslohn ist richtig! Nur bei besonderen Tarifverträgen, nach denen der Arbeitgeber einen reduzierten Lohn bezahlt, kommt es zu Sonderregelungen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Ich habe keine Lohnart LFZ für Feiertagslohn, nehme ich dann die normale Lohnart SFN Zuschlag? Das erscheint mir nicht richtig, oder? Bitte teilen Sie mir mit, welche Lohnart ich für die beiden Feiertage anwenden muss, danke. |
Frau Remmelberger |
Verfasst am
27.04.2020 um 09:07 Uhr
Guten Morgen,
die Aussage aus der Info-Mail: "Auf KUG gekürzter Feiertagslohn lohnt den Berechnungsaufwand nicht" kann ich nicht nachvollziehen und ist nicht richtig!
Bei einem Stundenlohn von 14,00 EUR beträgt das Entgelt für zwei Feiertage 224,00 EUR. Der Feiertagslohn in Höhe von KUG beträgt bei diesem Beispiel: 76,50 EUR. Bei uns betrifft das 16 Mitarbeiter, und das soll den Berechnungsaufwand nicht lohnen?
Ich kann das jedenfalls meinem Chef nicht erklären, warum man als Arbeitgeber soviel mehr zahlen soll nur weil es im Lohnprogramm nicht umsetzbar ist.
Daher bitte ich dringend, hier die benötigten Lohnarten zu erstellen!
Im Monat Mai sind ja auch wieder zwei Feiertage abzurechnen.
Meines Erachtens benötigen wir hier eine Lohnart KUG Feiertagslohn (SV-Beiträge nur AG) sowie eine Lohnart Fiktives Entgelt Feiertag.
Ich hoffe ich kann mich auf LohnFix verlassen!
MfG E. Remmelberger |
Hannah Kirchhoff |
Verfasst am
28.04.2020 um 11:25 Uhr
Guten Tag Frau Remmelberger,
Tarifverträge können die Zahlung eines entsprechend reduzierten Lohns in KUG-Zeit zulassen - zwingend ist die Reduktion nicht!
Die normale Zahlung entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist immer möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Hannah Kirchhoff Administration |
Frau Remmelberger |
Verfasst am
28.04.2020 um 15:16 Uhr
Hallo Frau Kirchhoff,
natürlich ist die Reduktion nicht zwingend, jedoch muss es im Lohnprogramm umsetzbar sein, was jetzt auch in LohnFix geschehen ist.
Jetzt steht der Lohnabrechnung nichts mehr im Wege!
Viele Grüße, E. Remmelberger |
Herr Cornehl |
Verfasst am
02.05.2020 um 16:39 Uhr
Hallo zusammen,
"LFZ für Feiertagslohn" ist ja jetzt nutzbar, aber wurde auch eine Lohnart "Fiktives Entgelt Feiertag" oder ähnliches eingepflegt? Da sich dieses als IST-Entgelt ja auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes auswirkt. Einfach das KUG SOLL um den Betrag für den Monat zu reduzieren führt zu Abweichungen in der Lohnfix-Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Nehme ich die 167,85 als "Gehalt" werden dem Arbeitnehmer SV Beiträge abgezogen.
Beispiel: SOLL: 1.815,00 / (fiktives) IST 167,52 = 711,03 Kug. (reduziertes) SOLL: 1.647,48 / Ist 0 = 727,75 Kug.
Stkl. 1 / Kurzarbeit 0
Vielleicht mache ich aber auch grundlegend etwas falsch.
Viele Grüße C. Cornehl |
Hannah Kirchhoff |
Verfasst am
04.05.2020 um 09:11 Uhr
Guten Morgen,
nach Programmaktualisierung ist neben dem Feiertagskurzlohn auch die Lohnart 'zusätzliches-Ist-Entgelt' automatisch in der Lohnartenliste enthalten (zuvor war sie gesondert zu aktivieren). In der LohnFix-Hilfe findet sich eine Erläuterung (siehe unter 'Was ist neu?')
Zwingend vorzunehmen ist eine Abrechnung mit Feiertags-Kurzlohn in jedem Fall nicht, aber es ist möglich.
Mit freundlichen Grüßen Hannah Kirchhoff LohnFix-Team
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Frau Remmelberger |
Verfasst am
04.05.2020 um 09:15 Uhr
Hallo Herr Cornehl,
es wurde eine zusätzliche Lohnart für das fiktive Entgelt Feiertag angelegt, und zwar "KUG: Zusätzliches Istentgelt" (findet sich unter "Lohnart auswählen").
Ihre Herangehensweise ist schon richtig.
Viele Grüße
E. Remmelberger |
Herr Cornehl |
Verfasst am
04.05.2020 um 09:47 Uhr
Vielen Dank an alle für die schnelle Umsetzung.
Viele Grüße & Gesundheit Christian Cornehl |
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