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Meike Lueken |
Verfasst am
20.01.2010 um 18:33 Uhr
Stunden für die Meldung zur Berufsgenossenschaft: Habe in der Vergangenheit immer den Richtwert für Vollarbeiter zugrunde gelegt. Bei nicht ganzjähriger oder ganztäger Tätigkeit den entsprechenden Anteil. Jetzt werden die tatsächlichen Stunden des Monats zugrunde gelegt. Wenn die Urlaubstage nicht über das Programm pflegt werden, komme ich auf eine viel zu hohe Stundenzahl. (Mandant führt die Urlaubskartei selbst, bzw. erst im Folgemonat kennt man die tatsächlichen Urlaubstage des letzten Abrechnungsmonats). Gibt es dafür eine Lösung? Kann in der Fällen, in denen die Urlaubstage über Lohnfix verwaltet werden, im Folgemonat noch Urlaub des letzten Abrechnungsmonats weiterhin nachgetragen werden?
Mit freundlichen Gruessen Meike Lueken |
Christiane Nettler |
Verfasst am
21.01.2010 um 10:00 Uhr
Hallo Frau Lueken, in dem Bereich Urlaub/Fehlzeiten kann man jederzeit die U-Tage nachtragen. Das Stundenproblem verstehe ich nicht ganz. Urlaub ist doch genauso beitragspflichtig. Ob Urlaubstunden oder Lohnstunden berechnet werden, ist somit egal. Für Urlaub erhält der AN ja einen adäquaten "Ersatz" an Lohnstunden bezahlt. Oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Wichtig ist der Arbeits+UrlaubsLOHN. Ausserdem waren die Stundenangaben zumindest bislang nur ein Statistikwert. Ob sich das allerdings ändert, kann ich nicht sagen. MfG Christiane Nettler |
rentenberater Winkha.us |
Verfasst am
21.01.2010 um 10:12 Uhr
Hallo, sobald die Lohnabrechnung verbucht wird, rechnet Lohnfix z.B. 20 Tage zu 8 Std. = 160 Std als Wert für die BG. Werden dann die Urlaubstage von z.B. 20 im nächsten Monat nachgetragen, hätte die BG ja eigentlich 0 Std. gehabt. Da die Abrechnung aber schon gemeldet war, bleibt es bei den hohen Stunden.
Ich könnte mir (die armen Programmierer) z.B. eine Lösung vorstellen, daß im Dezember einmalig alle Urlaubstage usw. des Jahres zusammengefaßt werden und dann die Meldung, u.U. auch mit Minus-Std., korrigiert werden kann. Das würde mir auch helfen, weil ich die Fehltage auch erst spät eintragen kann. |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
21.01.2010 um 13:09 Uhr
Hallo und guten Tag,
Ergänzend zur Erläuterung von Frau Nettler ein Beispiel: Mitarbeiter ist im Januar in Urlaub, per Ende Januar ist eine Abmeldung zu erstellen wegen Wechsel der Krankenkasse oder der Personengruppe. Frage: sind die Arbeitsstunden Null oder = zB 160?
Die 'Arbeits-'stunden sind = 160 ! Eine Meldung mit positivem UV-Brutto (Gehalt läuft weiter) und Arbeitsstunden=0 würde als fehlerhaft von der Unfallversicherung zurückgewiesen. Frau Nettler hat den Sachverhalt richtig beschrieben, incl. des Stellenwertes der Stundenangabe, die in der Statistik liegt und bei der Verwaltungs-BG zB - zu Recht - in die 'Zentralablage' geschickt wird (P.Korb).
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
21.01.2010 um 13:22 Uhr
Hallo nochmal, ich habe mir auf die Beiträge hin nochmals die BG-Unterlagen angeschaut. In der Tat ist dort nur von "gearbeiteten" + Lohnfortzahlungsstunden die Rede! Das hieße spitzfindigerweise, dass Urlaubstunden NICHT gezählt werden, was ich so nie gesehen habe. Jetzt habe ich eine Mailanfrage gestartet....mal sehen, was da kommt. MfG Christiane Nettler |
Christiane Nettler |
Verfasst am
09.02.2010 um 16:57 Uhr
Hallo, ich hatte ja noch eine Frage am Laufen... Nachdem unsere BG (Nahrung, Genuss, Gaststätten) wie üblich auf Mails nicht antwortete + alle Telefonanschlüsse dauerbesetzt blieben, hab ich noch einen direkten Draht aktiviert. Zur Frage, ob die Urlaubstunden mit berücksichtigt werden bei den Jahresstunden im BG-Nachweis bekam ich die Auskunft: Ja, aber wenn nicht, macht es auch nichts. Die Stunden sind immer noch nur ein statistischer Wert und nicht von Bedeutung. So gesehen kann man die Urlaubsabrechnung machen wie man will, Hauptsache, das Entgelt stimmt. MfG Christiane Nettler |
Andrea Timmermann |
Verfasst am
11.02.2010 um 17:50 Uhr
Hallo! Ich bin eigentlich der Meinung, dass wirklich nur die gearbeiteten Stunden gemeldet werden müssen. Bei den Ausfüllhilfen, die mit dem Entgeltnachweis geschickt werden, steht es auch so drin. Bei einer BG habe ich auch den Hinweis, dass für eine Vollzeitkraft 1.610 Std. gemeldet werden können. Wenn der Urlaub mit dabei wäre, dann wären das bei 52 Wochen im Jahr eine Arbeitszeit von 31 Std. pro Woche... Wenn man bei Lohnfix die genommenen Urlaubstage eingibt, so werden auf der BG-Liste die um den Urlaub verminderten Stunden ausgewiesen. Um die richtige Stundenanzahl bei der BG-Liste zu erhalten, gibt es meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten: Falls der Monat noch nicht abgeschlossen ist, so kann die Abrechnung aufgehoben, der Urlaub eingegeben und dann die Abrechnung wieder gebucht werden. Und falls der Monat schon abgeschlossen ist, so kann man die Abrechnung stornieren, den Urlaub eingeben und dann die Abrechnung wieder buchen. Diese Variante kann natürlich problematisch werden, wenn z.B. zwischendurch ein Krankenkassenwechsel war. Aber wenn die Stunden auch weiterhin nur Statistik sind, dann ist wirklich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt...
Schöne Karnevalstage all denen, die feiern, Andrea Timmermann
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