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Themen: 175

Thema: Dauerbeitragsnachweis

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Rentenberater Winkha.us
Verfasst am 10.01.2011 um 14:01 Uhr

Nachdem die Buchungen für Januar freigegeben wurden, mußte ich an die Kassen den folgenden Brief schreiben:
"heute ließ ich Ihnen den Beitragsnachweis Januar 2011 zugehen. Dabei mußte ich zu meinem Schrecken feststellen, daß ich versehentlich die Weihnachtsgelder im Dezember nicht gemeldet hatte. Dafür bitte ich höfl. um Entschuldigung.
Zum Glück ist die Lohnabrechnung der Firma Lohnfix - sie erhält dafür ein dickes Lob – so unbestechlich, daß die fehlenden Zahlen sofort dem Januar zugeschlagen wurden."

Meine Anregung ist, daß Lohnfix irgendwann einmal eine Funktion schafft, die bei Differenzen zwischen den tatsächlichen Zahlen und den Daten der Dauermeldung von sich aus eine Warnung (wo auch immer) ausgibt, so daß man bei Beitragsänderungen usw. sofort darauf hingewiesen wird.

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 11.01.2011 um 00:25 Uhr

Guten Tag Herr Winkhaus,

Sie hatten ca. zu Beginn des Jahres das Feld 'Dauerbeitragsnachweis' angeklickt, um nicht jeden Monat bei gleichbleibenden Löhnen einen Nachweis verschicken zu müssen. Die Regel ist, dass dann auch der Dauernachweis bei einer Veränderung der Löhne oder Beitragssätze vom Anwender durch einen neuen Nachweis zu ersetzen ist; das war schon immer so.

Der Wunsch nach einem mitdenkenden Programm zwecks Ausgabe einer Warnung ist nachvollziehbar. Als Grenzen sind zu bedenken:
- Der Dauernachweis tritt vorfällig in Kraft wie alle anderen Nachweise
- Erst mit dem Schalter "Monat=abgeschlossen" lässt sich feststellen, ob die gebuchten Löhne mit dem Dauernachweis übereinstimmen.
An dieser Stelle ist die Ausgabe eines Hinweises an den Anwender denkbar.

Sie haben dann gefunden, dass in den Januar-Nachweis die fehlende Differenz aus Dezember automatisch miteinbezogen wurde. Der Ausgleich der Differenz ist im normalen Ablauf enthalten! ein Problem ist eigentlich gar nicht entstanden.

Ein beim Dauernachweis quasi mitdenkendes Programm zu haben heißt, ehrgeizig an einer exotischen Stelle zu sein. In jedem Fall kann es auf die Liste der späteren Aufgaben gesetzt werden.
Danke für Ihr Verständnis:
Ulrich Bohnen

Rentenberater Winkha.us
Verfasst am 11.01.2011 um 10:02 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Außer der Verspätung ist ja tatsächlich nichts passiert.

Es stimmt wohl, was mein Schwiegersohn über mich sagt:
Bei Dir sitzt das Problem  vor dem Computer.
Und das wird mit zunehmendem Alter immer schlimmer.
Er hat mir aber noch nie vorgeworfen, daß ich keine guten Ideen habe und hat schon viele Anregungen meinerseits für mein Programm ausgeführt.

Wäre der Hinweis beim Abschluß des Monats gekommen, hätte ich mich nicht so blamiert. Wie oft flattern Meldungen "die Kassensätze wurden aktualisiert" beim Update durch das Bild.
Im Januar wollte ich die 15,5 % einpflegen und dabei kam die fehlende Meldung Dezember heraus, die ich (trotz Weihnachtsgeld) schlicht übersehen hatte.
Wenn der Hinweis jetzt auf der Agenda ist, hoffe ich, daß ich im Dezember dann rechtzeitig erinnert werde.



Rentenberater Winkhaus
Verfasst am 29.10.2012 um 12:12 Uhr
Hallo, heute möchte ich noch einmal an die "angedachte Warnung" bei Dauernachweisen erinnern.
Im vorigen Jahr hieß es:
"Der Wunsch nach einem mitdenkenden Programm zwecks Ausgabe einer Warnung ist nachvollziehbar. Als Grenzen sind zu bedenken:
- Der Dauernachweis tritt vorfällig in Kraft wie alle anderen Nachweise
- Erst mit dem Schalter "Monat=abgeschlossen" lässt sich feststellen, ob die gebuchten Löhne mit dem Dauernachweis übereinstimmen.
An dieser Stelle ist die Ausgabe eines Hinweises an den Anwender denkbar."

Ich könnte mir aber auch eine Lösung vorstellen,
"Dauerüberweisung prüfen"
Bei Aufheben würde sofort die Kasse benachrichtigt und es gäbe einen Riesen-Umstand, was bei Prüfen nicht so gegeben wäre?
Allen Lesern wünsche ich noch eine schöne Zeit.


Ulrich Bohnen
Verfasst am 21.11.2012 um 10:05 Uhr

Hallo Herr Winkhaus,

mit der Lohnfix-Fassung von heute wird bei einer Beitragssumme, die von der Summe im Dauerbeitragsnachweis abweicht, ein Hinweis ausgegeben, wenn der Monat auf 'abgeschlossen' gesetzt wird (bis dahin können Abrechnungen geändert werden).

Anschließend kann der Dauernachweis für den laufenden Monat oder den nächsten Monat aufgehoben werden. Es hängt von der Zahlungsweise und dem Zeitpunkt ab (Überweisung ist schon erfolgt oder nicht), ob die Änderung im aktuellen oder im Folgemonat im Nachweis erscheinen soll. Wie oben beschrieben, wird eine Differenz im Nachfolgemonat automatisch erfasst.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Rentenberater Winkhaus
Verfasst am 22.11.2012 um 18:45 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Erfüllung meiner Bitte; es ist ja nicht so, daß ich auf meine eigenen Fehler warte, aber gespannt bin ich schon, wann die erste Fehlermeldung bei den Dauernachweisungen auftauchen wird.

Bei der letzten DRV SV-Prüfung gab es nur eine Beanstandung: Weil ich ein neues Kind nicht im Geburtsmonat eingetragen hatte, wurde dem Mitarbeiter ein zu hoher Pflegebeitrag abgezogen, so daß es zu einer Erstattung kam.
Wie kommen jetzt die Kinder in das Lohnkonto, wenn es keine Lohnsteuerkarten mehr gibt??
Meldet mir das Finanzamt die Daten, oder muß ich die Mitarbeiter befragen??
Das Leben ist voller Rätsel.....

Christiane Nettler
Verfasst am 23.11.2012 um 15:19 Uhr
>Wie kommen jetzt die Kinder in das Lohnkonto, wenn es keine Lohnsteuerkarten mehr gibt?< Oh welch wunderschöne Frage!!! (Ich stelle mir gerade Kinder vor, die in die Lohnkonten plumpsen...) Hallo Herr Winkhaus, die steuerlich relevanten Daten sollten eigentlich demnächst vom Finanzamt ins Programm gemeldet werden - und ich bin schon wahnsinnig gespannt, wie das wohl funktionieren wird! Nichtsdestotrotz, die Angaben zur Elterneigenschaft müßten eigentlich von den Arbeitnehmern erfragt werden, da die Kinderfreibeträge ja irgendwann wieder verschwinden, die Zuschlagsbefreiung in der PV jedoch bleibt. Die Elternschaft muß dann irgendwie anders nachgewiesen werden. Ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler